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Hausnotruf

Sozialstation
Schenkendorfstraße 17a
04275 Leipzig


Frau Turich
Hausnotruf
Tel.: 0341-3915514
Fax: 0341-3917278
Mail: m.turich@volkssolidaritaet-leipzig.de

Notrufsender mit Armband
Notrufsender mit Clip
Notrufempfänger in der Wohnung
Notrufsender als Umhänger

Sicherheit und Service - ganz bequem auf Knopfdruck

Gehören Sie zu den vielen Menschen, die so lange wie möglich in ihrer Wohnung bleiben möchten oder befürchten, im Notfall ohne Hilfe zu sein?

Dabei ist es sehr einfach, sich auch für Privathaushalte eine solche Dienstbereitschaft installieren zu lassen.

Von uns erhalten Sie alles aus einer Hand, vom ersten kostenlosen Hausbesuch sowie der Anmeldung und Installation des Gerätes bis hin zur 24-stündigen Betreuung und Wartung der Geräte.
So wissen Sie immer, mit wem Sie es im Ernstfall zu tun haben.

Auch eine vorübergehende Nutzung z.B. bei Urlaub von Angehörigen oder nach einem Krankenhausaufenthalt ist möglich.

Wie funktioniert der Hausnotrufdienst?

Mit einem kleinen Funkgerät, so groß wie eine Armbanduhr, welches am Arm oder als Umhänger getragen wird, können von jeder Stelle innerhalb der gesamten Wohnung per Knopfdruck Notrufe gesendet werden. Das Funkgerät ist wasserdicht und schlagfest und kann sogar unter der Dusche oder in der Badewanne getragen werden.
Die abgegebenen Notrufe gelangen automatisch über das Telefonnetz direkt in die Notrufzentrale der Volkssolidarität und werden dort von erfahrenen Mitarbeitern entgegengenommen.

Das bedeutet 24 Stunden am Tag sofortige und bedarfsgerechte Hilfe.

Natürlich bietet das Hausnotrufsystem noch weitaus mehr Möglichkeiten.
Für mehr Informationen zu den Zusatzgeräten klicken Sie bitte hier.

Was ist erforderlich?

Es wird ein normaler Telefonanschluss der Telekom (TAE) und eine separate 220V Steckdose benötigt.

Was kostet der Notruf?

einmalige Aufschaltgebühr:
25,05 €

einmalige Aufschaltgebühr (für Mitglieder der Volkssolidarität e.V.):
10,23 €

Grundpaket (monatliche Grundgebühr ohne Schlüsselhinterlegung):
25,00 €

Servicepaket (monatliche Grundgebühr mit Schlüsselhinterlegung):
32,67 €

Unterstützung durch die Pflegekasse

Dieses Gerät ist ein Pflegehilfsmittel nach § 78 Abs.1 SGB XI. Auf Antrag wird bei Vorliegen der Voraussetzungen

  • die einmalige Aufschaltgebühr mit einem Betrag von 10,49 € und
  • die monatliche Grundgebühr mit einem Betrag von monatlich 18,36 €

durch die Pflegekasse unterstützt.

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